Bedingungen für den Kauf von Produkten der Marke Korpolo

 

Für sämtliche Produkte die unter dem Markennamen Korpolo angeboten werden gelten nachfolgende Bedingungen:

 

  1. Vorbestellung:

Die Produkte der Marke Korpolo werden als Individualprodukte mit Kundenspezifikation im Rahmen einer Vorbestellung angeboten. Eine Vorbestellung (Auftragserteilung) von Produkten der Marke Korpolo ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt möglich. Weder Lieferung noch Zahlung fallen mit dem Tag der Bestellung zusammen.

  1. Produktionsbeginn:

Die Produkte der Marke Korpolo werden ab voraussichtlich 01. Juni 2021 produziert. Ein seitens des Kunden gewünschter früherer Produktionsbeginn kann in Rücksprache schriftlich vereinbart werden. Sollte der Produktionsbeginn seitens der Korpowelt KG vor den 01. Juni 2021 vorverlegt werden können, wird der Kunde mittels E-Mail davon in Kenntnis gesetzt. Eine Zustimmung des Kunden zur Vorverlegung ist nicht erforderlich. Im Falle einer Vereinbarung über einen früheren Produktionsbeginn oder die Vorverlegung des Produktionsbeginnes durch die Korpowelt KG gelten diese Geschäftsbedingungen sinngemäß.

  1. Zahlung:

Mit Produktionsbeginn wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbestellwerts (Rechnungsbetrages) fällig. Die Zahlung des restlichen Rechnungsbetrages wird mit dem Erhalt der Ware fällig. Vor Fälligkeit eingelangte Zahlungen werden auf den Rechnungsbetrag angerechnet.

  1. Stornobedingungen:

Die Auftragserteilung kann binnen 72 Stunden storniert werden. Eine Stornierung nach Ablauf von 72 Stunden ab Auftragserteilung ist mit Stornokosten in Höhe von 15 % des Rechnungsbetrages verbunden. Eine Stornierung ist ab Produktionsbeginn mit einer

Abschlagszahlung iHv 80 % des Bestellwertes vor Versand verbunden.

  1. Lieferung:

Die vorbestellten Produkte der Marke Korpolo werden voraussichtlich ab Juni 2021 ausgeliefert. Eine frühere Lieferung ist in den Fällen von Pkt 2 dieser Geschäftsbedingungen möglich.

  1. Eine Reklamation ist nur im Rahmen der Schlechtleistung möglich.
  2. Ein Vertragswiderruf ist aufgrund der Anfertigung der Produkte auf Kundenwunsch ausgeschlossen (vgl.bspw. § 312 g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  3. Der Vertragsschluss erfolgt durch Annahme des vom Kunden gestellten Angebotes durch die Korpowelt KG mittels schriftlicher Annahmeerklärung an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mailadresse.
  4. Diese Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu den AGB der Korpowelt KG abrufbar unter ………………… und ersetzen diese in den einschlägigen Punkten.
  5. Diese Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter: ……….
  6. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung wird diesem Vertragsverhältnis eine Regelung zugrunde gelegt, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Zielrichtung am nächsten kommt.